Linke fordert Transparenz bei Entscheidungen über Asylhärtefälle

Weil der Innenminister willkürlich entscheide, fordert die Sachsen-Linke Reform der Härtefallkommission für Asylsuchende

Die Linken im sächsischen Landtag wollen die Arbeit der Härtefallkommission für Asylsuchende reformieren. »Es muss eine verbindliche Regelung her, die das Innenministerium in die Schranken weist«, erklärte die Abgeordnete Juliane Nagel am Montag in Dresden. Das Mindeste wären ein Anhörungsrecht der Kommission und eine Verpflichtung, wonach das Innenministerium eine von der Kommission abweichende Entscheidung zu begründen hat. Ablehnungsgründe, welche die Kommission, die sich um abgelehnte Härtefälle kümmert, schon geprüft hat, dürften in der Entscheidung des Innenministers keine Rolle mehr spielen.

Nagel hatte im Parlament eine Kleine Anfrage zur Arbeit der Härtefallkommission eingereicht. Laut Innenministerium bearbeitete die Kommission im vergangenen Jahr 47 Fälle. 27 Ersuchen wurden demnach von der Kommission befürwortet, 7 abgelehnt und 13 von den Antragstellern zurückgenommen. CDU-Innenminister Armin Schuster lehnte 6 der 27 unterstützten Ersuche um eine Aufenthaltserlaubnis ab. Diese Quote kritisierten die Linken.

»Jeder Fall, in dem sich der Innenminister über die Entscheidung der Kommission hinwegsetzt, ist ein Affront«, betonte Nagel. In der Kommission würden Sachverständige intensiv prüfen und beraten, bevor sie mit einer Zweidrittelmehrheit über die Fälle entscheiden.

Gegenüber »nd« kritisierte die Politikerin, der Innenminister lehne »willkürlich« Härtefälle ab, ohne eine Begründung dafür zu liefern. Als Beispiel nannte Nagel einen jungen Afghanen, der mit einem Diebstahl in niedrigem Wert straffällig geworden ist. Die Kommission habe sich dennoch für einen Aufenthalt des Mannes entschieden.

Der Innenminister lehnte das Votum des Gremiums aber ab. »Es gibt keinen Kriterienkatalog, anhand dessen diese Entscheidung getroffen wird«, so die Abgeordnete. Bei einer verpflichtenden Anhörung müsste der Innenminister immerhin noch einmal vorsprechen und eine Begründung für den Beschluss liefern, so Nagel. Auch wenn die Änderungsforderungen nicht gravierend seien, könne so zumindest mehr Transparenz über die Entscheidungsfindung des Innenministeriums geschaffen werden.

Das Innenministerium reichte am Montag aktuellere Zahlen nach, die zum Zeitpunkt der Beantwortung von Nagels Anfrage noch nicht vorgelegen hätten. Demnach wurde von den 27 Fällen insgesamt 24 stattgegeben. Jeweils ein Fall sei abgelehnt, ausgesetzt und bisher nicht entschieden, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Bei jedem von der Kommission vorgeschlagenen Einzelfall werde vom Innenminister geprüft, ob die Voraussetzungen eines Härtefalles erfüllt sind. Dies sei nur dann der Fall, wenn die Anwesenheit im Bundesgebiet durch dringende humanitäre oder persönliche Gründe gerechtfertigt ist.

»Ziel dieser Regelung ist es, einen Einzelfall humanitär zu lösen, der bei Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nicht sachgerecht gelöst werden konnte. Er ist aber nicht als Ersatz für eine Bleiberechtsregelung gedacht«, stellte das Ministerium klar. Auch diene die Regelung nicht der Zuwanderung von Fachkräften. Entscheidend seien der humanitäre beziehungsweise persönliche Aspekt.

Eigentlich hatte die sächsische Regierungskoalition aus CDU, Grünen und SPD eine Novellierung der Härtefallkommission angekündigt, um zumindest Raum für Kommunikation nach dem Votum des Gremiums zu schaffen. »Das Vorhaben ist seit zwei Jahren eingeeist«, erklärte Juliane Nagel dem »nd«. Noch besser wäre aus Sicht der sächsischen Linken eine paritätisch besetzte Härtefallkommission, an der mehr Nichtregierungsorganisationen beteiligt sind, so Nagel.

Die sächsische Härtefallkommission besteht aus neun Mitgliedern, die von den Kirchen, von Wohlfahrtsverbänden, Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Stellen entsandt werden. Den Vorsitz führt der sächsische Ausländerbeauftragte. Nach spätestens drei Monaten berät die Kommission und entscheidet. Bei einem positiven Votum wird der Innenminister ersucht, ein Bleiberecht zu gewähren. Das kann er allerdings ablehnen.